BVfK-Wochenendticker 13. August 2016

 

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Staatsanwaltschaft soll  „…wegen des Verdachts der Verleumdung...“ ermitteln.

 

Hyundai: Erst Gewinnrückgang, dann neuer Marketingleiter.

 

Steuerverkürzungen in der Türkei – der deutsche Fiskus greift ein!   "Preisgestaltung" für Ausfuhrlieferungen ist  grenzüberschreitende Steuerhinterziehung.
 

BVfK-Mitgliederversammlung 2016 - Terminabstimmung.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

normalerweise kümmern wir uns um Ihre Angelegenheiten und Sorgen und waren es nicht gewohnt, dass der BVfK selbst einmal einem Stresstest unterzogen wird.

Dass wir diesen aller Voraussicht nach mit Bravour bestanden haben dürften, ist in erster Linie Ihrer Loyalität und Ihrem Vertrauen zu verdanken! Sie haben sich nicht durch Unwahrheiten verleiten lassen, einer Initiative zum Umbau des BVfK zur weichgespülten Beliebigkeitsorganisation beizutreten, die zukünftig bei rechtswidrigen Geschäftspraktiken wegschaut. 

Jedenfalls ist die vom Palaststürmer (sagt man so, auch wenn es keinen Palast gibt) ausgerufene Deadline nun vor einer Woche abgelaufen und immer noch hat kein einziges von einem  BVfK-Mitglied unterschriebenes Einberufungsverlangen den BVfK erreicht – nicht einmal das des Initiators selbst, den wir zuvor vergeblich aufgefordert haben, die Verbreitung seiner Lügengeschichten einzustellen.

Um dem rufschädigenden Treiben dennoch Einhalt zu gebieten, wurde nunmehr die Staatsanwaltschaft informiert und um Ermittlung „…wegen des Verdachts der Verleumdung..“  gebeten, sowie  „… die Aufnahme der Ermittlung unter allen in Betracht kommenden strafrechtlichen Gesichtspunkten…“ beantragt. Ebenfalls wurden die erforderlichen Strafanträge gestellt.

Da sich der Fokus durch diese Vorgänge nunmehr auch auf die Frage gerichtet hat, wie unsere erfolgreiche Organisation funktioniert, bereiten wir, wie bereits berichtet, noch in diesem Jahr eine Mitgliederversammlung vor, bei der wir uns sowohl zahlreiches Erscheinen, als auch kritische Fragen wünschen.

Hier geht's zur Terminabstimmung der nächten Mitgliederversammlung:

https://www.bvfk.de/terminabstimmung-zur-bvfk-mitgliederversammlung-2016/

Ob es dann zum Schlagabtausch mit den offensichtlich weniger Wohlgesonnenen kommen wird, ist zu bezweifeln.  Jedenfalls wäre dies die erste Mitgliederversammlung des BVfK bei der sich die Herrschaften aus dem Gebüsch zu Wort melden würden.

Daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn die Initiative nun scheitert – sofern das angebliche Begehren auch das tatsächliche Ziel war und es in Wirklichkeit nicht nur um eine unqualifizierte Schlammschlacht mit der Absicht ging, größtmöglichen Schaden anzurichten.

Auch das hat nicht funktioniert und daher machen wir nun weiter, wie gewohnt – gemeinsam mit einem tollen, 15-köpfiges Team, einem 3-köpfigen Vorstand, unseren 6 engagierten Verwaltungsratsmitgliedern und sehr vielen Freunden und Förderern, damit am Ende das Einzige rauskommt, was wirklich zählt:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Herzliche Sommergrüße

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Übrigens: "Man muss die kleinen Boote beobachten, wenn man die Strömung erkennen will!"

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

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Hyundai: Erst Gewinnrückgang, dann neuer Marketingleiter.

Gewinnrückgang bei Hyundai meldet der Kfz-Betrieb am 26. Juli 2016. Der Nettogewinn sank dem Branchenmagazin zufolge von Januar bis Juni im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,4 Prozent auf 3,53 Billionen Won (derzeit etwa 2,8 Mrd. Euro). Im zweiten Quartal verlangsamte sich die Talfahrt etwas. Ein Überschuss von 1,76 Billionen Won entsprach einem Rückgang zum Vorjahresquartal um nur noch 1,5 Prozent.

Die Verkäufe gingen im ersten Halbjahr um 0,9 Prozent auf 2,39 Millionen Einheiten zurück. Hyundai macht dafür ein langsameres Wachstum in den Schwellenländern und Währungsschwankungen verantwortlich.

Laut autohaus-online vom 4. Augst 2016 wird Till Wartenberg ab 1. Oktober 2016 den Bereich Marketing bei Hyundai Motor Deutschland übernehmen. Dem 45-Jährigen sollen die Abteilungen Marketingkommunikation und Handelsmarketing, Promotion und Sponsoring sowie das Produktmanagement unterstehen. Wartenberg war 16 Jahre lang in verschiedenen Funktionen bei Daimler tätig, unter anderem als Marketingmanager bei Mercedes-Benz und für die strategische und taktische Entwicklung von Werbemaßnahmen für Mercedes-Benz Vans. Zuletzt leitete er das Produktmarketing des Projekt.

www.autohaus-online.de / www.kfz-betrieb.de

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Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Steuerverkürzungen in der Türkei – der deutsche Fiskus greift ein!  "Preisgestaltung" für Ausfuhrlieferungen ist  grenzüberschreitende Steuerhinterziehung.

 1. Vorwurf  der Finanzbehörden  – Zitate:

 „Nachweislich hat die Firma ihre Fahrzeugverkäufe in die Türkei mit zwei ausgestellten Rechnungen abgerechnet. Eine Rechnung als Anzahlungsrechnung über den Fahrzeugverkauf und eine Rechnung, in der mit gleichem Datum lediglich der Unterschiedsbetrag und nicht der Gesamtbetrag mit Hinweis auf die geleistete Anzahlung als Restzahlungsbetrag fakturiert wurde. Lediglich die erste Rechnung ging zusammen mit den Zollpapieren als Begleitpapier in die Türkei, um dort dem türkischen Zoll vorgelegt zu werden. Die Firma verbuchte beide Rechnungen als Umsätze aus steuerfreien Ausfuhrlieferungen.“

„Nach den Feststellungen verschiedener Steuerfahndungsstellen beliefern diverse deutsche Exporteure vorwiegend den gleichen türkischen Abnehmerkreis. Alle Exporteure teilen entweder die Ausgangsrechnung auf oder erstellen eine zweite unterfakturierte Rechnung. Dies deutet auf eine systematisch abgestimmte Vorgehensweise zwischen Lieferanten und Abnehmern hin. Nach den bisherigen Feststellungen dient das Ausstellen von zwei Rechnungen ausschließlich dazu, die steuerlichen Belastungen in der Türkei auf illegale Weise zu minimieren (Steuerverkürzungen in der Türkei).“

2. Rechtliche Würdigung der BVfK-Steuerabteilung:

Die bisherige EuGH-Rechtsprechung zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen bei betrügerischem oder missbräuchlichen Verhalten des Unternehmers bzw. dessen Kenntnis, dass der von ihm erbrachte Umsatz in einen Mehrwertsteuerbetrug eingebunden ist, ist auf Ausfuhrlieferungen übertragbar.

Ein Unternehmer kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, wenn er sich aktiv an einem Betrugsmodell beteiligt oder wenn er wusste bzw. bei Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hätte wissen müssen, dass er sich an einem Betrugsmodell beteiligt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die falschen und fehlerhaften Buch- und Belegnachweise die Begehung der Steuerverkürzung im Empfangsstaat erst ermöglichen.

Jedenfalls ist die Manipulation im Rahmen der ‚Preisgestaltung‘ für Ausfuhrlieferungen eine Form der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung. Die Firma hat durch die aktive Beteiligung an dem Betrug in der Türkei die Geschäfte erst ermöglicht und sich einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. Dieser ist in erster Linie darin begründet, dass andere Unternehmen, die diesen Betrug nicht unterstützen und die Fahrzeuge mit ordnungsgemäßen Rechnungen in die Türkei liefern möchten, auf dem türkischen Markt keine Chance haben.

Der Gewinn der Firma liegt in erster Linie in dem Wettbewerbsvorteil und vermuteten weiteren Zahlungen von den türkischen Kunden, wie sie in anderen gleich gerichteten Verfahren bekannt geworden sind.

 Vertrauensschutz

Der EuGH stellt wie bei der Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen an Umsatzsteuerbetrüger auch bei Ausfuhrlieferungen hinsichtlich der Vertrauensschutzfrage darauf ab, ob der Unternehmer vom Betrugshintergrund ‚wusste oder hätte wissen können‘. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Steuerfreiheit zu versagen ist, wenn der Unternehmer Kenntnis von diesem Betrug hatte. Im vorliegenden Fall hatte die Firma nicht nur Kenntnis von dem Betrug, sondern war aktiv an dem Betrug in der Türkei beteiligt, in dem von ihr inhaltlich unrichtige Rechnungen für die türkischen Behörden ausgestellt worden sind.

SO

 Fragen immer gerne an:

   rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

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Bild links: BVfK-Mitgliederversammlung 14.11.2015 in Starnberg

BVfK-Mitgliederversammlung 2016

Terminabstimmung

Bekanntermaßen soll noch in diesem Jahr eine BVfK-Mitgliederversammlung stattfinden. Damit möglichst viele von Ihnen teilnehmen können, möchten wir um Ihre Unterstützung bei der Findung eines Termins bitten.

Dabei haben wir versucht, es Ihnen wieder möglichst einfach zu machen und ein entsprechendes Umfragetool eingerichtet. Hier können Sie am besten gleich mehrere Wunschtermine ankreuzen.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit auch dann, wenn Sie Ihr Anliegen bereits Rechtsanwalt Sandner mitgeteilt haben.

Wir würden uns freuen, Sie wären in diesem Jahr dabei, wenn es wieder um viele spannende und interessante Themen geht.

Hier geht's zur Terminabstimmung:

https://www.bvfk.de/terminabstimmung-zur-bvfk-mitgliederversammlung-2016/

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